IMMOBILIENBERATUNG | NACHTRÄGLICHE LEGALISIERUNGEN IM BESTAND
Nachträgliche Legalisierungen im Bestand – zur Sicherung Ihres Immobilienbestandes
Ihre Anliegen
- Verhinderung von Nutzungsuntersagungen
- Abwendungen von Rückbauverfügungen
- Wahrung des Bestandsschutzes
- Bauantragsverfahren zur nachträglichen Legalisierung
- Verfahren nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW
- Vertretung Ihrer Interessen zur Sicherung Ihres Immobilienbestandes, Ihres Unternehmens bzw. Ihres Lebensmittelpunktes
- Wertsteigerung durch Nachlegitimierungen zur Erzielung anerkannter Wohn- und Mietflächen
betreffend
- Wohnimmobilien
- Ferienwohnungen und Ferienhäuser deutschlandweit und auf den Inseln
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Büro- und Verwaltungsbauten
- Gewerblich genutzte Objekte
- Historische, denkmalgeschützte Ensembles
Unsere Erfahrung – Ihr Mehrwert durch Immobilienberatung und nachträgliche Legalisierungen im Bestand
CLAUDIA GROTEGUT ARCHITEKTUR + KONZEPT berät unabhängig.
Wir unterstützen Sie kompetent in Bauantragsverfahren, insbesondere zur Erlangung von nachträglichen Legitimierungen baugenehmigungspflichtiger, aber nicht zur Genehmigung gebrachter Baumaßnahmen und zur nachträglichen Erlangung von noch nicht zur Genehmigung gebrachten Nutzungsänderungen.
In der Vergangenheit waren wir für unsere Kunden zur Wahrung des Bestandsschutzes, zur Abwendung von Nutzungsuntersagungen und zur Vermeidung von Rückbau sowie für eine Wertsteigerung durch Nachlegitimierungen erfolgreich tätig.
Ihr Mehrwert
- Sicherung Ihres Immobilienbestandes
- Sicherung Ihres Unternehmensstandortes bzw. Ihres Lebensmittelpunktes
- Nachhaltige Wertsteigerung
- Ein persönlicher Ansprechpartner
- Ein auf Bestandsimmobilien spezialisiertes Architekturbüro
- Situationsspezifische, interdisziplinäre Beratung
- Individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Leistungspakete
Ihre möglichen Fragestellungen
- Wie lassen sich etwaige Nutzungsuntersagungen verhindern?
- Wie lässt sich eine Rückbauverfügung abwenden?
- Können nicht legitimierte, aber in der Vergangenheit zum Beispiel vom Voreigentümer durchgeführte und genehmigungspflichtige Baumaßnahmen nachträglich genehmigt werden?
- Ist der Bestandsschutz durch ggf. zu Zeiten der Voreigentümer durchgeführte Maßnahmen gefährdet worden?
- Welche Anforderungen werden bei einer nachträglichen Genehmigung an die Immobilie gestellt?
- Welche Anforderungen werden bei einer nachträglichen Genehmigung an die Nutzungen gestellt?
- Welche Anforderungen werden bei einer nachträglichen Genehmigung an den gewerblichen Betrieb gestellt?
- Welche Maßnahmen sind für eine nachträglich zu erwirkende Baugenehmigung notwendig?
- Sind bauliche Veränderungen zur Erzielung einer nachträglichen Baugenehmigung notwendig?
- Wie kann eine Verfügung gemäß § 27 DSchG NRW (§ 27 Denkmalschutzgesetz NRW: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands) abgewendet werden?
- Wie ist die Erteilung einer Erlaubnis nach § 26 DSchG NRW bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erlangen?
Unsere Teilleistungen (Dienstleistungsvertrag)
- Prüfung Ihres Anliegens
- Klärung des aktuellen Genehmigungsstands der Immobilie
- Klärung der aktuell genehmigten Nutzungen der Immobilie
- Klärung der Rahmenbedingungen gemäß Bauleitplanung und Landesbauordnung
- Prüfung der Genehmigungsfähigkeit
- Führen von Sondierungsgesprächen mit beteiligten Behörden
- Beteiligung notwendiger, gesondert zu beauftragender Fachingenieure, Sachverständige und Fachanwälte
- Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse
- Aufmaß und Anfertigung von Bestandsplänen in digitaler Form
- Technische Substanzerkundung
- Aufarbeitung der Genehmigungs- und Nutzungschronologie
- Ausarbeitung und Einreichung eines Antrags auf Vorbescheid (Bauvoranfrage)
- Erarbeitung und Einreichung eines nachträglichen Bauantrags
(einschl. aller benötigten Bauvorlagen, inkl. Erstellung umfassender Betriebsbeschreibungen und textlicher Erläuterungen)
- Verfahren zur Erlangung von nachträglichen Baugenehmigungen für in der Vergangenheit zum Beispiel zu Zeiten der Voreigentümer durchgeführte und genehmigungspflichtige Baumaßnahmen
Erforderlich und Grundlage einer fundierten Nachgenehmigungsplanung ist die exakte und umfassende Bestandsaufnahme vor Ort:
- Die maßliche Bestandsaufnahme der zugänglichen und sichtbaren Bausubstanz dient der Überprüfung von Abweichungen des Bestands im Vergleich zum ursprünglichen Genehmigungsstand. Das Aufmaß ist Grundlage der zeichnerischen und differenzierten Darstellung für einen Bauantrag zur Nachlegitimierung. Die maßliche Bestandsaufnahme dient darüber hinaus der Prüfung auf Plausibilität von Bauteilen und Bauteilstärken zur Einschätzung von Brandschutzqualitäten und zur Einschätzung von Tragfähigkeiten. Damit dient sie als fundierte Grundlage einer technischen Substanzerkundung.
- Die technischen Substanzerkundungen sind zur tragkonstruktiven und brandschutztechnischen Einschätzung von Bauteilen erforderlich. Dabei werden Bauteilprüfungen durch behutsame Sondierungsöffnung notwendig. Diese Bauteilöffnungen erfolgen nach Maßgabe des Fachingenieurs bzw. Sachverständigen. Sind gesetzliche Anforderungen erfüllt, können diese durch die Fachingenieure bescheinigt werden. Falls Anforderungen an Bauteile nicht erfüllt werden, sind Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich und durchzuführen. Eine Bescheinigung kann dann erst nach baulicher Ertüchtigung erfolgen.